Die Berücksichtigung von Belangen des Bodendenkmalschutzes in bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung |
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Authors: | Thorsten Attendorn |
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Institution: | (1) Abteilung Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg/Dortmund |
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Abstract: | Bei der Durchführung von Bergbauvorhaben im Tagebau kann es zu vielf?ltigen r?umlichen Nutzungskonflikten kommen. St?rkere
Aufmerksamkeit genie?en zunehmend F?lle, in denen Bodendenkmale in der in Aussicht genommenen Abbaufl?che liegen. Dabei ist
fraglich, inwieweit Belangen des Bodendenkmalschutzes in bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit Umweltvertr?glichkeitsprüfung
(UVP) Rechnung getragen werden kann und muss, wobei sich dieser Beitrag auf die Rahmenbetriebsplanzulassung mit UVP beschr?nkt.
Eine rechtliche Analyse ergibt zun?chst, dass Bodendenkmale Gegenstand der UVP sein müssen, gleich ob sie formal unter Schutz
gestellt sind oder nicht. In der praktischen Bew?ltigung solcher Nutzungskonflikte hat die Bergbeh?rde sodann verschiedene
Gestaltungsm?glichkeiten, die im Folgenden anhand der jüngeren Rechtsprechung und Literatur dargestellt werden. Insbesondere
ist die Bergbeh?rde unter den gegebenen Voraussetzungen befugt, eine eventuelle „Rettungsgrabung“ auf Kosten des Vorhabentr?gers
anzuordnen. |
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