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Abberufung eines Testamentsvollstreckers durch die Erben
Authors:Sailer
Abstract:So wie ein Testamentsvollstrecker aus wichtigen Gründen als solcher gerichtlich abberufen werden kann (RIS-Justiz RS0013115), kann er von gemeinsam agierenden Miterben (jedenfalls dann, wenn der Erblasser in einer gültigen letztwilligen Verfügung hiezu nichts Gegenteiliges angeordnet hat) von seinen Verwaltungsaufgaben enthoben werden.
Keywords:§ 816 ABGB  § 174 Au?StrG
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