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"Personenbetreuung" und Gewerbekompetenz
Authors:Rudolf Thienel
Institution:1.Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universit?t Wien,Wien
Abstract:Um eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine leistbare Betreuung alter Menschen zu schaffen, wurde vom NR auf Grund einer RV das "Hausbetreuungsbegesetz" beschlossen; dieses regelt einerseits die Betreuung von Menschen im Rahmen eines Dienstverhältnisses, daneben wurde die GewO durch Regelungen über das freie Gewerbe der "Personenbetreuung" ergänzt. Danach soll die Personenbetreuung im Rahmen einer selbständigen, gewerblichen Tätigkeit möglich sein. Da nach bislang hA die Regelung "reiner" Pflegeberufe – bei deren Tätigkeit nicht medizinische Leistungen, sondern Hilfestellungen bei der Bewältigung des Alltags im Vordergrund stehen – in die Landeskompetenz fallen soll, wurden im Zuge des Begutachtungsverfahrens Bedenken geäußert, dass der Bund für die vorgeschlagene Regelung in der GewO nicht zuständig sei.; ferner wurde problematisiert, dass eine solche Betreuungstätigkeit nicht als selbständige Tätigkeit ausgeübt werden könne. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass bei Anwendung der Versteinerungstheorie die Gewerbekompetenz des Bundes auch derartige selbständige Betreuungstätigkeiten umfasst, und dass nach dem herkömmlichen Verständnis der "Selbständigkeit" iS des Gewerberechts derartige Tätigkeiten auch selbständig ausgeübt werden können; insb lässt sich feststellen, dass schon vor dem Versteinerungszeitpunkt die Ausübung der "Krankenpflege – soweit sie nicht durch das Sanitätspersonal iZm medizinischer Behandlung erfolgte – als freies Gewerbe angesehen wurde, womit ein Anhaltspunkt für eine intrasystematische Fortentwicklung der Gewerbekompetenz besteht.
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