Wirkt sich die ?nderung der Miteigentumsverh?ltnisse w?hrend des Teilungsverfahrens auf die M?glichkeit richterlicher WE-Begründung aus? |
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Authors: | Gottfried Call |
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Abstract: | Zwar ist nach stRsp auch für Teilungsklagen § 234 ZPO bedeutsam; für die Frage aber, ob im Teilungsprozess WE begründet werden kann, ist der Schluss der mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz ma?geblich. Die (grundbücherlich bereits durchgeführte) Ver?u?erung von Miteigentumsanteilen der (teilungs-)streitverfangenen Liegenschaft darf nicht dazu führen, im Verfahren die Begründung von WE daran scheitern zu lassen, dass einem durch die grundbücherliche Anmerkung der Teilungsklage gewarnten Anteilserwerber kein WE-Objekt zugewiesen werden kann. Zum prozessualen Verzicht eines Miteigentümers auf Zuweisung eines WE-Objekts. |
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Keywords: | § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002 §§ 830, 843 ABGB §§ 53 ff GBG § 234 ZPO |
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