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Verfassungsvergleichung im Mehrebenensystem
Authors:Harald Eberhard
Institution:1. Verfassungsgerichtshof, Wien
Abstract:Das Mehrebenensystem steckt einen institutionellen Rahmen für jene Bereiche ab, in denen Prozesse der Verfassungsvergleichung stattfinden. Das Mehrebenensystem stellt mit seiner Differenzierung mehrerer miteinander interagierender Ebenen aber darüber hinaus einen Ansatzpunkt dafür dar, auch die Funktionen der Verfassungsvergleichung entsprechend zu differenzieren. Verfassungsvergleichung auf einer staatlichen Ebene erfolgt daher unter anderen Rahmenbedingungen und zu anderen Zielen als in einem inter- und supranationalen Kontext. Die auf europäischer und internationaler Ebene vorgenommene Verfassungsvergleichung durch die im jeweiligen Kontext agierenden Gerichte stellt die Stabilität des Gesamtsystems her, indem zum einen eine Rückkopplung an die unteren Ebenen vorgenommen wird, zum anderen aber untere Ebenen einen Stabilitätsmaßstab in den oberen Ebenen vorfinden. Durch die Internationalisierung und Europäisierung hat die Verfassungsvergleichung an Bedeutung gewonnen. In allen Fällen der Verfassungsvergleichung ist der wertbezogene Aspekt von Verfassungsrecht stets ins Kalkül zu ziehen.
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