Abstract: | Die Bank kann für die Ausstellung einer Best?tigung nach § 10 Abs 3 GmbHG haftbar werden, wenn die Best?tigung schon im Zeitpunkt ihrer Ausstellung bedenklich war; ihre Haftung bezieht sich nur auf diesen Zeitpunkt; weitergehende Verpflichtungen legt das Gesetz den Banken nicht auf. Eine Abhebung der eingezahlten Summe nach Vorlage der Anmeldung der Gesellschaft beim Firmenbuch l?st keine Mitteilungspflicht und daher auch keine Haftung der Bank aus. |