Abstract: | Der "OK-Vermerk" eines Telefax-Sendeberichts erbringt keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang beim Empf?nger. Ein Telefax
reist im Prinzip auf Gefahr des Versenders; blo? erwiesene St?rung des Empfangsger?ts – dem ist wohl die nicht ausreichende
Ausstattung mit Druckerpapier gleichzuhalten – f?llt in den Risikobereich des Empf?ngers. Der Zugangszeitpunkt ist der Signaleingang
w?hrend der Gesch?ftszeit, sonst der Beginn des n?chsten Arbeitstags. § 4 Abs 4 EFZG enth?lt keine Vorschriften über die Form
der Anzeige der Dienstverhinderung. Auch die übermittlung per Telefax muss daher grunds?tzlich als für die übermittlung dieser
Wissenserkl?rung geeignete Form angesehen werden. |