Abstract: | Lautet der Wortlaut des verfahrenseinleitenden Antrags auf überprüfung, in welchem Ausma? durch die Mietzinsvereinbarung sowie
die Einforderung des Finanzierungsbeitrags das gesetzlich zul?ssige Zinsausma? überschritten worden sei, erlaubt diese Antragsformulierung
den Schluss, die ASt begehre (zumindest auch) eine überprüfung der Mietzinsbildung, wie sie im IV. Hauptstück des WWFSG 1989
geregelt und (nur) in diesem Umfang gem § 67 WWFSG 1989 in das au?erstreitige Verfahren verwiesen ist. Für die isolierte Prüfung
der richtigen Berechnung der (absoluten Gesamt-)H?he des vertraglich vereinbarten Finanzierungsbeitrags (nach Nutzfl?che oder
Nutzwert) enth?lt § 67 WWFSG 1989 aber keine Verweisung in das au?erstreitige Verfahren. |