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Solidarische Haftung der Mit- und Wohnungseigentümer für den Werklohn aus einem vom Verwalter abgeschlossenen Werkvertrag
Authors:Riss
Abstract:Erteilen (zwei) schlichte Miteigentümer eines Hauses einen Werkauftrag, dann ist die Annahme solidarischer Haftung der Auftraggeber gerechtfertigt. Wer mit dem Verwalter einer gemeinschaftlichen Sache kontrahiert, dessen Vertragswille ist im Zweifel auf den Erwerb einer einheitlichen Forderung gegen alle schlichten Miteigentümer – demnach auf deren Gesamthaftung – gerichtet.
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