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Die Anwendung der Umwelthaftungsrichtlinie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel
Authors:Prof Dr Detlef Czybulka
Institution:1. Universit?t Rostock, Rostock, Deutschland
Abstract:Zusammenfassung Die europ?ische Umwelthaftungsrichtlinie gilt als flankierendes Instrument des Naturschutzes auch ohne ausdrückliche Anordnung im europ?ischen Meeresgebiet nicht nur im Küstenmeer, sondern auch in der ausschlie?lichen Wirtschaftszone. Schuldhaft verursachte Sch?den an den durch FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie gesch?tzten Lebensr?umen und Arten führen ohne Ausnahme zur Verantwortlichkeit. Die im deutschen Umweltschadensgesetz gefundene Formulierung, dies gelte “im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen” führt nicht zu Haftungsfreistellungen der Fischerei oder des Meeresbergbaus. Die von Lagoni vorgetragenen abweichenden Thesen werden in diesem Beitrag widerlegt. Der Beitrag fordert im Blick auf die im Mai 2008 in Bonn stattfindende 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD eine entschlossene und konsequente Politik zum Schutz der Meeresbiodiversit?t. Ein wichtiger Punkt bei den Verhandlungen wird die Einrichtung eines Schutzgebietsnetzes auf der Hohen See mit v?lkerrechtlich geeigneten Mittel sein.
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