Abstract: | Nur der Beschluss, mit dem die Unterbrechung des Verfahrens angeordnet oder die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens
verweigert wird, ist selbst?ndig anfechtbar. Die Ablehnung der Unterbrechung oder die Fortsetzung des Verfahrens nach Unterbrechung
ist dagegen nicht gesondert überprüfbar. |