Abstract: | Bei der Pf?ndung und Verwertung des Gesch?ftsanteils einer GmbH (§§ 331 ff EO) ist ein Verm?gensnachteil des die Aufschiebung des Exekutionsverfahrens beantragenden Verpflichteten erst in einem Verfahrensstadium offenkundig und braucht daher nicht behauptet und bescheinigt zu werden, wo bereits ein Sch?tzungsgutachten vorliegt und daher der Verkauf des Gesch?ftsanteils unmittelbar bevorsteht. |