Abstract: | Wird eine Eigentumswohnung vermietet, so sind die Einkünfte und Ums?tze daraus zwar nicht zwingend dem Alleineigentümer der
Eigentumswohnung zuzurechnen, doch bedarf es für die Zurechnung an eine andere Person konkreter und wirksamer Rechtsgründe.
Das ist beispielsweise bei Einr?umung eines Fruchtgenusses der Fall. |