Passivlegitimation für Unterlassungsklage bei Fruchtgenuss |
| |
Authors: | Sailer |
| |
Abstract: | Der Fruchtgenussberechtigte hat das ausschlie?liche Recht auf Ausübung der Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse, sodass der Eigentümer des belasteten Anteils von dessen Nutzung und Verwaltung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch im Wohnungseigentumsrecht. Der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Eigentumswohnung hat daher kein Recht auf die Benutzung (und Verwaltung) des Wohnungseigentumsobjekts selbst. Er ist daher auch für eine Unterlassungsklage wegen unerlaubter Ver?nderungen der Sache durch den Fruchtnie?er nicht passiv legitimiert. |
| |
Keywords: | §§ 509 523 und 825 ff ABGB |
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录! |