Abstract: | Zur Vermeidung eines krassen Wertungswiderspruchs ist die § 15a Abs 2 MRG zugrunde liegende Wertung auch auf die Mietzinsminderung
nach § 1096 ABGB zu erstrecken. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB eine Anzeige iSd §
1097 ABGB voraussetzt. Dies gilt unabh?ngig davon, ob es sich um ein dem MRG unterliegendes Objekt handelt oder nicht. |