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Mietzinsminderung setzt Mangelanzeige des Mieters voraus
Authors:Riss  Andreas Vonkilch
Abstract:Zur Vermeidung eines krassen Wertungswiderspruchs ist die § 15a Abs 2 MRG zugrunde liegende Wertung auch auf die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB zu erstrecken. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB eine Anzeige iSd § 1097 ABGB voraussetzt. Dies gilt unabh?ngig davon, ob es sich um ein dem MRG unterliegendes Objekt handelt oder nicht.
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