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Mindestsicherung im Mehrebenensystem
Authors:Benjamin Kneihs
Affiliation:1.Institut für ?sterreichisches und Europ?isches ?ffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversit?t Wien,Wien
Abstract:Die Kompetenz zur Einführung von Mindestsicherungsmodellen liegt nach der geltenden Kompetenzverteilung beim Bund, der nicht beherzt genug Gebrauch davon macht. Ein Ausschluss wenigstens von EWR-Ausländerinnen und Ausländern vom Bezug einer solchen Leistung ist gemeinschaftsrechtlich jedenfalls dann nicht erlaubt, wenn dabei am bestehenden System einer Aufsplitterung der in Betracht kommenden Leistungen festgehalten und die Mindestsicherung nur durch Anhebung der jeweiligen Sätze hergestellt werden soll. Darüber hinaus ist die Vergemeinschaftung des Sozialrechts auf die Dauer unausweichlich, wenn die Gemeinschaft ihre Akzeptanz bei den Bevölkerungen und damit auch die Chancen des Verfassungsprozesses wahren möchte.
Keywords:  KeywordHeading"  >Deskriptoren Freizügigkeit  Grund- oder Mindestsicherung  Kompetenzverteilung  Staatslehre  Verfassungsrecht
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