Abstract: | Der Evidence‐Based Policy‐Ansatz hat international Reformen ausgelöst und Studien zum Verhältnis von Wissen und Politik angestossen, wobei ein klares Verständnis von “Evidenz” nach wie vor fehlt. In diesem Artikel wird eine Typologie politikrelevanter Wissensarten entwickelt, die zwischen systematischer Evidenz und personengebundener Expertise sowie zwischen den Politikdimensionen Policy, Politics und Polity unterscheidet. Auf dieser konzeptionellen Grundlage wird empirisch erfasst, welches Wissen die Verwaltung und externe Experten während der bisher kaum untersuchten Frühphase von Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene beitragen. Es zeigt sich, dass die federführenden Verwaltungsakteure kaum über Expertise verfügen, die für den Gesetzgebungsprozess relevant wäre, doch versuchen sie, ihre Wissenslücken je nach Dimension unterschiedlich zu kompensieren. Externe Experten leisten einen bescheidenen Wissensbeitrag, weshalb ihre Beteiligung primär als Mittel für die politische Kompromissfindung verstanden werden muss. Dies eröffnet aus demokratietheoretischer Sicht Diskussionsbedarf. |