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Gebäude, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, können nur dann eine Hofstelle i.S. des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Buchst. e BauGB bilden, wenn jedenfalls eines der Gebäude ein landwirtschaftliches Wohngebäude ist
Authors:BVerwG
Abstract:Keine Zusammenfassung
Keywords:
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