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Begriff des unbaren Zahlungsmittels
Authors:Burgstaller
Abstract:Der Begriff des unbaren Zahlungsmittels setzt voraus, dass es sich um ein im allgemeinen Zahlungsverkehr ubiquit?r einsetzbares, die breit gestreute allgemeine Zahlungsfunktion von Geld ersetzendes Zahlungsmittel handelt. Eine von der Bank ausgegebene (das Sparbuch ersetzende) Kundenkarte mit Zahlungsfunktion, die nur gegenüber dem kartenausstellenden Kreditinstitut – damit eben nicht ubiquit?r – einsetzbar ist, ist demnach kein unbares Zahlungsmittel.
Keywords:§ 74 Abs 1 Z 10   §§ 241a bis 241g StGB
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