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Vertragliche Nebenpflicht des Bestandgebers zum Austausch von Wasserleitungen bei erkennbarer Gefahr von Wasserrohrgebrechen
Authors:Riss  Ingmar Etzersdorfer
Abstract:Der Bestandnehmer haftet für schuldhaft herbeigeführte Besch?digungen an der Substanz des Hauses auch aus Anlass von Umbau- oder Sanierungsarbeiten, wobei er für das Verschulden dritter Personen einzustehen hat, deren er sich zur Erfüllung seiner Pflichten, insb der Obhutspflicht, bedient.
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