Abstract: | Der Erwerb eines vermieteten Hauses bzw einer vermieteten Eigentumswohnung begründet bei bestehendem Eigenbedarf kein die Kündigung ausschlie?endes Selbstverschulden des Vermieters. Dieses l?ge nur dann vor, wenn der Vermieter mit den ihm seinerzeit zur Verfügung gestandenen Mitteln unter zumutbaren Bedingungen und Verh?ltnissen in der n?heren oder weiteren Umgebung seines derzeitigen Wohnorts eine ausreichend gro?e Eigentumswohnung h?tte erwerben k?nnen. Dafür trifft den Mieter die Behauptungs- und Beweislast. |