Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens steht dem Vorhabenträger gegen eine von der zuständigen Behörde beteiligte Behörde ein Anspruch auf Übermittlung vom Umweltinformationen nur nach § 4 UIG zu, nicht aber nach § 5 S. 4 UVPG a.F. oder § 29 VwVfG; diese Vorschriften finden weder direkt noch analog Anwendung |