首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     


Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens steht dem Vorhabenträger gegen eine von der zuständigen Behörde beteiligte Behörde ein Anspruch auf Übermittlung vom Umweltinformationen nur nach § 4 UIG zu, nicht aber nach § 5 S. 4 UVPG a.F. oder § 29 VwVfG; diese Vorschriften finden weder direkt noch analog Anwendung
Authors:VG Aachen
Abstract:Ohne Zusammenfassung
Keywords:
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号