Rechte der EU-Grundrechte-Charta als verfassungsgesetzlich gew?hrleistete Rechte |
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Authors: | Carline Hartlieb Michael Potacs |
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Institution: | (1) Institut f?r Staats- und Verwaltungsrecht, Universit?t Wien, Schottenbastei 10–16, Stiege 2, 6. Stock, 1010 Wien, ?sterreich |
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Abstract: | Die von der EU-Grundrechte-Charta (GRC) garantierten Rechte k?nnen vor dem VfGH als verfassungsgesetzlich gew?hrleistete Rechte
geltend gemacht werden und bilden einen Prüfungsma?stab in Verfahren der generellen Normenkontrolle. Das Unterbleiben einer
mündlichen Verhandlung vor dem AsylGH in F?llen, in denen der Sachverhalt aus der Aktenlage in Verbindung mit der Beschwerde
gekl?rt erscheint oder sich aus den Ermittlungen zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen tatsachenwidrig ist, steht im Einklang
mit Art 47 Abs 2 GRC, wenn zuvor bereits ein Verwaltungsverfahren stattgefunden hat, in dessen Rahmen Parteiengeh?r gew?hrt
wurde. |
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