Zur Beweislast für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls,wenn der Unfall unter ungeklärten Umständen am Arbeitsplatz passiert |
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Authors: | Hansjörg Sailer |
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Abstract: | Auch in Sozialrechtssachen trifft den Versicherten die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen. Er hat daher den kausalen Zusammenhang zwischen der versicherten T?tigkeit und dem zur Verletzung führenden Unfall nachzuweisen. Der Unfallversicherungstr?ger tr?gt aber die Beweislast dafür, dass durch die Vorgangsweise des Versicherten eine L?sung vom Betrieb eingetreten ist. Ist unklar geblieben, ob eine dem betrieblichen oder eine dem privaten Bereich zuzurechnende Handlung zum Unfall des Kl?gers, der zuletzt eine betriebliche T?tigkeit verrichtet hatte, geführt hat, belastet dies die beklagte Partei, weil der Beweis, dass der Kl?ger die versicherte T?tigkeit an seinem Arbeitsplatz für eine private T?tigkeit unterbrochen oder beendet hatte, nicht erbracht wurde. |
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