Kein Anspruch einer beamteten Chirurgin auf Betrauung mit Operationen |
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Authors: | Bernhard Stöberl |
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Affiliation: | (1) Institut f?r ?sterreichisches und Europ?isches ?ffentliches Recht, Wirtschaftsuniversit?t Wien, Althanstra?e 39-45, 1090 Wien, Osterrich |
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Abstract: | Ein Beamter hat kein subjektives Recht auf tats?chliche Erbringung der ihm an seinem Arbeitsplatz zugewiesenen Aufgaben. Eine im Beamtenverh?ltnis stehende Chirurgin hat daher auch keinen Anspruch auf die Betrauung mit der Durchführung von Operationen. Das vom OGH entwickelte Recht auf Besch?ftigung leitet dieser aus allgemeinen Rechtsgrunds?tzen ab. Auf ?ffentlich-rechtliche Dienstverh?ltnisse ist dies nicht übertragbar. |
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