Abstract: | Der erkennende Senat folgt der hM, wonach auch die Unwirksamkeit eines Produkts, dessen Zweck darin liegt, bestimmte Rechtsgüter
vor Gefahren oder Sch?den zu schützen, als Produktfehler iSd PHG anzusehen ist. Der Schaden am fehlerhaften Produkt selbst
ist nach PHG nicht zu ersetzen. |