Unzulässigkeit der Klage anerkannter Naturschutzvereine gegen die Genehmigung einer Offshore-Windenergieanlage im Bereich der AWZ in der Nordsee vor Sylt. Örtliche Zuständigkeit der VG Hamburg für Klagen gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen in der AWZ. §52 Nr. 1 VwGO auf AWZ unanwendbar |