Abstract: | Es existiert keine gesetzliche Vorschrift, die Exekutivorgane zum Zwecke der Durchführung von Erhebungen zu Zustellungen in führerscheinrechtlichen Angelegenheiten zum (zwangsweisen) Betreten von R?umlichkeiten bzw dortigem Verweilen ohne Zustimmung des Verfügungsberechtigten erm?chtigen würde. Somit ist der Verbleib von Polizeibeamten in einer Wohnung ab der vom Wohnungsinhaber ausgesprochenen Aufforderung, diese zu verlassen, ohne Rechtsgrundlage. |