Entziehung der Gemeinnützigkeit – Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nur hinsichtlich von Verwertungsma?nahmen (im Rahmen der Exekution wegen der Geldforderung) |
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Authors: | Wolf-Dieter Arnold |
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Abstract: | Dem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird (nur) insoweit stattgegeben (und im übrigen nicht stattgegeben), a) als für die Dauer des verfassungsgerichtlichen Verfahrens die Zwangsversteigerung von Liegenschaften und der Verkauf von Gegenst?nden im Rahmen der Fahrnisexekution ausgeschlossen wird (VfGH) bzw b) dass zwar nicht die Einleitung und der Vollzug exekutiver Ma?nahmen gehemmt ist, wohl aber bei Liegenschaften und Fahrnissen im Rahmen (bereits oder künftig) eingeleiteter Exekutionsma?nahmen Verwertungshandlungen zu unterbleiben haben (vgl § 54c Abs 2 und § 84a Abs 2 EO). Bislang gesetzte Exekutionsschritte bleiben aufrecht (VwGH). |
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Keywords: | § 85 Abs 2 VfGG, § 30 Abs 2 VwGG § 36 Abs 1 WGG § 169 EO, § 275 EO, § 54c Abs 2 EO |
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