首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     检索      


Stiftungsnationalparke
Authors:Prof Dr Detlef Czybulka
Institution:1. Universit?t Rostock, Rostock
Abstract:Derzeit werden gro?e zusammenh?ngende und naturschutzfachlich bedeutsame Fl?chen verfügbar, seien es früher milit?risch genutzte Gebiete, Gebiete entlang der früheren innerdeutschen Grenze, Liegenschaften der Bundesforstverwaltung oder anderer Grundbesitz der ?ffentlichen Hand. Hierunter sind Gebiete, die zur Errichtung von Nationalparken geeignet w?ren, wie etwa das Peenetal und die Grenzheide in Mecklenburg-Vorpommern. Da die Bundesl?nder derzeit wenig Neigung zeigen, aus eigenem Antrieb weitere Nationalparke einzurichten, wurde in einer durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) gef?rderten Studie geprüft, ob die Schaffung von Nationalparken m?glich ist, die durch Stiftungen getragen werden. Der nachfolgende Beitrag gibt (Teil-)Ergebnisse des Rechtsgutachtens wieder. Im Ergebnis zeigt sich, dass Nationalparke durch Stiftungen des ?ffentlichen Rechts betrieben werden k?nnen. Wirtschaftliche Voraussetzung hierfür ist, dass genügend Stiftungsverm?gen zur Zweckerfüllung vorhanden ist oder eingeworben werden kann. Im Falle der Errichtung einer Stiftung des Bürgerlichen Rechts ist das Vorliegen einer Beleihung durch Gesetz zwingend notwendig. Auch dann kann eine Stiftung des Bürgerlichen Rechts einen Nationalpark nur teilweise betreiben. Die vollst?ndige übernahme der Aufgaben einer Nationalparkverwaltung „en bloc“ durch eine privatrechtliche Stiftung ist nicht zul?ssig.
Keywords:
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号