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Jagdrecht von Bund und Ländern – Ausgewählte Bereiche der Landesjagdgesetze Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Sachsen-Anhalts unter der Lupe
Authors:Mario Genth Dipl. Jur.  Lutz Strauß
Affiliation:1. MLU Halle-Wittenberg, Halle, Deutschland
2. Untere Jagdbeh?rde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Brandenburg (Havel), Deutschland
Abstract:Zusammenfassung  In Bund und L?ndern gibt es insgesamt 17 Jagdgesetze. Dazu kommen zahlreiche Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene, mannig faltige naturschutz-, tierschutz- und waffenrechtliche Regelungen, die das Jagdrecht beeinflussen oder aber durch das Jagdrecht selbst beeinflusst werden. Eine solche “Regelungsflut” hat selbstverst?ndlich auch auf die t?gliche Jagdpraxis nicht zu untersch?tzende Auswirkungen. Hierzu ein Beispiel: Ein Revierinhaber bewirtschaftet ein Jagdrevier, dass sich über die Grenzen zweier Bundesl?nder erstreckt. In jedem dieser L?nder gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Dies kann dazu führen, dass in jedem der zwei L?nder andere Tierarten zu verschiedenen Jahreszeiten bejagt werden dürfen, es kann unterschiedliche Regelungen zu sachlichen Verboten, verschiedenartige Bestimmungen zur Wildfolge und Nachsuche sowie anders geartete Verpflichtungen des Revierinhabers bei t?glichen Arbeiten im Revier (z.B. Jagdliche Einrichtungen, Kirrungen, Fütterungen etc.) geben. Für uns Grund genug, das Jagdrecht des Bundes und der L?nder (hier: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt) etwas n?her zu beleuchten und anhand weniger beispielhaft herausgegriffener Regelungen, sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten darzustellen. Nach einer kurzen Einleitung zu den Gesetzgebungskompetenzen im Bereich des Jagdwesens (A.), werden schwerpunktartig drei Themengebiete untersucht, die nicht nur für den am Jagdrecht interessierten Leser spannend, sondern auch in der jagdlichen Praxis relevant sind. Zun?chst widmen wir uns den nach Landesrecht jagdbaren Tierarten und ihren Jagd- und Schonzeiten (B.), danach betrachten wir die sog. “befriedeten Bezirke” (C.). Im Anschluss daran nehmen wir die unterschiedlichen L?nderregelungen zu Fütterungen und Kirrungen unter die Lupe (D.). Der Aufsatz endet mit einem Appell an die Legislative und Exekutive (E.).
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