首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     


Forderungsexekution auf Mietzinsansprüche – notwendiges Vorbringen im Exekutionsantrag
Authors:Riss
Abstract:Wenn auf Mietzinsforderungen gem § 294 EO Exekution geführt werden soll, hat der betreibende Gl?ubiger zu behaupten, dass auf das Bestandverh?ltnis die Bestimmungen des MRG nicht anzuwenden sind. W?re das MRG anwendbar, ginge eine bewilligte Forderungsexekution wegen der Exekutionsbeschr?nkung des § 42 Abs 1 MRG ins Leere, weil Exekution nur durch Zwangsverwaltung geführt werden darf (RIS-Justiz RS0004060). Der Betreibende muss sich daher auf einen konkreten Ausnahmetatbestand des § 1 MRG berufen. Um ein gesetzliches Vorbringen iSd § 54 Abs 3 EO handelt es sich dabei aber mangels gesetzlicher Anordnung nicht. Wenn sich der Betreibende in seinem auf Mietzinsforderungen gem § 294 EO gerichteten Exekutionsantrag nicht auf die Unanwendbarkeit des MRG beruft, ist sein Exekutionsantrag zwar vollst?ndig, aber wegen der Vermutung über die Anwendbarkeit des MRG unschlüssig. Ein unschlüssiger Exekutionsantrag führt aber zur sofortigen Abweisung, ohne dass zuvor ein Verbesserungsverfahren einzuleiten w?re.
Keywords:§ 54 Abs 3, § 294 EO  § 42 Abs 1 MRG
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号