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Die sog. Positivliste solcher Vorhaben, die als naturschutzrechtliche Eingriffe gelten, ist in Rheinland-Pfalz nicht abschließend. Die Landespflegebehörden (= Naturschutzbehörden) haben bei der Genehmigung von Eingriffen nur landespflegerische (= Naturschutz-)Belange zu wahren
Authors:OVG Koblenz
Abstract:Ohne Zusammenfassung
Keywords:
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