首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     


Die sog. Positivliste solcher Vorhaben, die als naturschutzrechtliche Eingriffe gelten, ist in Rheinland-Pfalz nicht abschließend. Die Landespflegebehörden (= Naturschutzbehörden) haben bei der Genehmigung von Eingriffen nur landespflegerische (= Naturschutz-)Belange zu wahren
Authors:OVG Koblenz
Abstract:Ohne Zusammenfassung
Keywords:
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号