Die sog. Positivliste solcher Vorhaben, die als naturschutzrechtliche Eingriffe gelten, ist in Rheinland-Pfalz nicht abschließend. Die Landespflegebehörden (= Naturschutzbehörden) haben bei der Genehmigung von Eingriffen nur landespflegerische (= Naturschutz-)Belange zu wahren |