Abstract: | Die Umwelthaftungsrichtlinie statuiert eine ?ffentlich-rechtliche Verantwortung für Umweltsch?den, die durch berufliche T?tigkeiten
verursacht werden, und sieht zu diesem Zweck umfassende Informations-, Vermeidungs- und Sanierungspflichten der Betreiber
vor. Der Beitrag untersucht die Gesetzgebungskompetenzen zur Umsetzung der Richtlinie und tritt für eine europafreundliche
Auslegung des Art. 75 Abs. 2 GG und dementsprechend weitreichende Regelungsbefugnis des Bundes ein.
* Der Verf. ist Wiss. Assistent am Lehrstuhl für ?ffentliches Recht und Kirchenrecht der Universit?t Tübingen. |