Abstract: | In der Rechtssprechung des BVerwG haben die Belange, die für den Straßenbau sprechen, gegenüber den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes grundsätzlich ein größeres Gewicht. Dies wird besonders deutlich bei der Behandlung von Alternativen zu dem planfestgestellten Vorhaben (I.), der Beurteilung der Auswahl von Natura-2000-Gebieten (II.) und der Einordnung der Eingriffsregelung (III.). |