Abstract: | Die Zustimmung des Vorkaufsberechtigten zu einer Vertragsklausel, die ihn verpflichtet, die vom Erstk?ufer aufgewendeten Vertragserrichtungskosten diesem unmittelbar zu ersetzen, ist jedenfalls dann nicht als unzul?ssig zu beurteilen, wenn sie die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht unbillig erschwert; eine Erschwerung ist dann nicht anzunehmen, wenn – wie hier – der Vorkaufsberechtigte keinen neuen Vertrag errichtete, sondern den vom Erstk?ufer beauftragten Originalkaufvertrag verwendete. |