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Die erforderlichen Abstände zwischen Betrieben nach der Störfall-Verordnung und Wohngebieten oder anderen schutzwürdigen Bereichen nach § 50 S. 1 BImSchG
Authors:Ministerialrat Prof Dr Hans Walter Louis  Rechtsanwältin Verena A Wolf
Institution:(1) Braunschweig;(2) Hannover
Abstract:In der Bundesrepublik gibt es rund 8000 Anlagen, die der so genannten Seveso-II-Richtlinie – Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unf?llen mit gef?hrlichen Stoffen (Seveso-II-RL) – und damit der nationalen St?rfall-Verordnung (St?rfallV) unterliegen. Davon liegen, insbesondere in dicht besiedelten Regionen, zahlreiche Anlagen in unmittelbarer N?he zu anderen Projekten, wie beispielsweise Flugh?fen oder Wohn- und Siedlungsgebieten. Inzwischen gibt es Empfehlungen für Abst?nde zwischen Anlagen nach der St?rfallV und Wohngebieten. Der Beitrag stellt dar, wann diese Abst?nde einzuhalten sind und ob diese Regelungen auf naturschutzfachlich schutzwürdige Bereiche übertragen werden k?nnen.
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