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Rohstoffgewinnung im Spannungsfeld des Bodendenkmalschutzes – dargelegt am Beispiel Nordrhein-Westfalens
Authors:Rechtsanwalt Klaus Jankowski
Institution:(1) Anders u. Thomé Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Krefeld, Deutschland
Abstract:Zusammenfassung Die Umweltvertr?glichkeitsprüfung (UVP) soll sicherstellen, dass bei bestimmten Vorhaben die Auswirkungen auf die Umwelt, unter anderem auf Kulturgüter, nach einheitlichen Grunds?tzen zur wirksamen Umweltvorsorge frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden, damit das Ergebnis so früh wie m?glich bei allen beh?rdlichen Entscheidungen über die Zul?ssigkeit des Vorhabens berücksichtigt wird (1 UVPG). Die UVP ist unselbstst?ndiger Teil beh?rdlicher Zulassungsverfahren (2 UVPG). Sie ersetzt weder fehlende Umweltstandards, noch modifiziert sie das materielle Recht. Der Umfang der vom Tr?ger des Vorhabens vorzulegenden Unterlagen (Umweltvertr?glichkeitsstudie – UVS –) richtet sich nach der materiell-rechtlichen Entscheidungserheblichkeit der Umweltauswirkungen (6 Abs. 1 UVPG). Die UVP ist nicht als ein Suchverfahren konzipiert. Die notwendige Durchführung einer UVP verpflichtet weder den Vorhabenstr?ger noch die Beh?rde dazu, Umweltauswirkungen zu ermitteln, auf die es rechtlich nicht ankommt oder die sich der Erfassung mit den herk?mmlichen Erkenntnismitteln entziehen.
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