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Oppositionsklage wegen Rechtsnachfolge in der Räumungsexekution
Authors:Sailer
Abstract:§ 234 ZPO gilt nicht für das Exekutionsverfahren. Steht einem betreibenden Gl?ubiger einer R?umungsexekution der titulierte materiellrechtliche Anspruch wegen Ver?u?erung der Liegenschaft nicht mehr zu, so kann Oppositionsklage in analoger Anwendung des § 35 EO erhoben werden, wenn etwa der Gl?ubigerwechsel (noch) nicht nach § 9 oder § 10 EO geltend gemacht worden ist und ein Parteiwechsel im Exekutionsverfahren deshalb noch nicht stattgefunden hat. Nicht bei jeder R?umungsexekution ist ein Verm?gensnachteil iSd § 44 EO offenkundig. Zur Einseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens nach der EO.
Keywords:§§ 9  10  35 und 44 EO  § 234 ZPO  § 608 ABGB
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