Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windenergieanlagen,u.a. Heranziehung des Anlagenbetreibers zu einer Ersatzzahlung nach §6 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG und Anordnung der Vorlage jährlicher Berichte im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Monitorings |