Feststellung der Genehmigungsfreiheit eines Grünlandumbruchs auf einem Moorstandort; Beachtung bestimmter
Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei der landwirtschaftlichen Nutzung; Verhältnis von Naturschutz
und Bodenbewirtschaftung unter Einbeziehung der mit ihr verbundenen Tierhaltung |