Feststellung der Genehmigungsfreiheit eines Grünlandumbruchs auf einem Moorstandort; Beachtung bestimmter Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei der landwirtschaftlichen Nutzung; Verhältnis von Naturschutz und Bodenbewirtschaftung unter Einbeziehung der mit ihr verbundenen Tierhaltung |