Zulässigkeit der Vernehmung durch die Sicherheitsbehörden bei Festnahme auf richterliche Anordnung |
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Authors: | Christian Bertel |
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Abstract: | Aus § 177 Abs 2 StPO kann nicht mittels Umkehrschlusses abgeleitet werden, dass eine Vernehmung des Festgenommenen durch die Sicherheitsbeh?rden bei Festnahme auf richterliche Anordnung unzul?ssig w?re. Die zur Einlieferung beim Gericht vorgesehene Maximalfrist von 48 Stunden darf freilich nicht willkürlich ausgesch?pft werden. |
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Keywords: | §§ 176 177 178 und 179 StPO |
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