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Internationale Zuständigkeit für Klagen auf Zahlung rückständiger Bewirtschaftungskosten
Authors:Olaf Riss  Paul Oberhammer  Tanja Domej
Abstract:Für Klagen nach § 27 Abs 2 WEG einer Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer auf Zahlung rückst?ndiger Bewirtschaftungskosten ist ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Bekl ausschlie?lich das ?sterr Gericht zust?ndig, in dem die unbewegliche Sache gelegen ist, wenn mit dieser Klage ein Antrag auf Klagsanmerkung verbunden ist.
Keywords:§ 27 Abs 2 WEG 2002  Art 22 Z 1 EuGVVO
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