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Die Umsetzung der Aarhus-Konvention beim direkten Vollzug von Unionsrecht
Authors:Teresa Weber
Institution:1. Institut f??r ?sterreichisches und Europ?isches ?ffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversit?t Wien, Wien
Abstract:Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, inwiefern die Ausgestaltung des Rechtsschutzes beim direkten Vollzug von EU-Recht mit der Aarhus-Konvention vereinbar ist. Anlass für diese Darstellung gibt eine Entscheidung des Aarhus Convention Compliance Committees, welches die Einhaltung der Konvention durch die Vertragsparteien überprüft. Zu diesem Zweck werden die ma?geblichen Bestimmungen der Aarhus-Konvention, insb Art 9, dargestellt. An diesen Vorgaben werden in weiterer Folge die sekund?rrechtliche Umsetzung dieser Bestimmung durch die VO 1367/2006/EG sowie die entsprechenden prim?rrechtlichen Rechtsschutzm?glichkeiten (Art 263 AEUV) gemessen. Im Ergebnis bestehen in Spezialbereichen des europ?ischen Umweltrechts wohl noch Umsetzungsdefizite, die aber m?glicherweise durch mitgliedsstaatliche Rechtsbehelfe ausgeglichen werden k?nnen. Rechtsquellen: übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die ?ffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention), BGBl III 88/2005
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