§ 43 Abs. 8 S. 2 BNatSchG als Beispiel europarechtlichen Experimentierens |
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Authors: | Prof Dr Martin Gellermann |
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Institution: | (1) Westerkappeln, Deutschland |
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Abstract: | Zusammenfassung Erich Gassner hat in einem unl?ngst in dieser Zeitschrift ver?ffentlichten Beitrag (NuR
2009, 325 ff.) Gründe benannt, deretwegen die zu Ausnahmen von den Verboten des besonderen Artenschutz-
rechts erm?chtigende Bestimmung des § 43 Abs. 8 BNatSchG zu beanstanden sei und im Zuge der anstehenden
Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ge?ndert werden müsste. Er h?lt dem Gesetzgeber vor,
mit dieser Ausnahmeerm?chtigung von zwingenden Vorgaben des EG-Artenschutzrechts abzuweichen und den
verfassungsrechtlichen Grundsatz der Folgerichtigkeit verletzt zu haben. Auch wenn die artenschutzrechtlichen
Bestimmungen der §§ 42 ff. BNatSchG vielf?ltigen Anlass zur Beanstandung bieten, entzündet
sich Gassners Kritik am falschen Objekt. |
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