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§ 43 Abs. 8 S. 2 BNatSchG als Beispiel europarechtlichen Experimentierens
Authors:Prof Dr Martin Gellermann
Institution:(1) Westerkappeln, Deutschland
Abstract:Zusammenfassung  Erich Gassner hat in einem unl?ngst in dieser Zeitschrift ver?ffentlichten Beitrag (NuR 2009, 325 ff.) Gründe benannt, deretwegen die zu Ausnahmen von den Verboten des besonderen Artenschutz- rechts erm?chtigende Bestimmung des § 43 Abs. 8 BNatSchG zu beanstanden sei und im Zuge der anstehenden Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ge?ndert werden müsste. Er h?lt dem Gesetzgeber vor, mit dieser Ausnahmeerm?chtigung von zwingenden Vorgaben des EG-Artenschutzrechts abzuweichen und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Folgerichtigkeit verletzt zu haben. Auch wenn die artenschutzrechtlichen Bestimmungen der §§ 42 ff. BNatSchG vielf?ltigen Anlass zur Beanstandung bieten, entzündet sich Gassners Kritik am falschen Objekt.
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