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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die RHG Novelle 2009
Authors:Mag Harald Kr?pfl
Institution:(1) Hangweg 30, 8071 Hausmannst?tten, ?sterreich
Abstract:Im Jahre 2009 wurde durch eine ?nderung des B-VG und des RHG die Kompetenz des RH zur Prüfung privatwirtschaftlicher Unternehmen auf Betriebe, welche durch den Bund „tats?chlich beherrscht“ werden, ausgeweitet. Der folgende Beitrag m?chte zeigen, dass es nicht m?glich ist, diesen neuen Tatbestand ausreichend abzugrenzen. Somit handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, welcher Tatbestandsmerkmal einer Kompetenznorm ist. Dies stellt nach der hier vertretenen Ansicht einen Versto? des § 12 (1) RHG gegen Art 18 Abs 1 B-VG dar.
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