Zum verfassungsrechtlichen Rahmen für einfachgesetzliche Regelungen über das Schächten |
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Authors: | Dr. iur. Christian Traulsen |
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Affiliation: | 1. Lehrstuhl für ?ffentliches Recht und Kirchenrecht, Universit?t Tübingen, Tübingen
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Abstract: | Das neueste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Schlachten warmblütiger Tiere ohne vorherige Bet?ubung („Sch?chten“) bringt keine Handreichung für die praktischen Probleme bei der Anwendung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG, trifft aber wichtige verfassungsrechtliche Aussagen. Die Vorschrift ist demnach auch nach der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a GG weiterhin verfassungskonform. Für eine Ausnahmegenehmigung reicht es unver?ndert aus, dass, wie bereits vom BVerfG entschieden, der Antragsteller gemeinsam mit einer nennenswerten Zahl Gleichgesinnter aus seinem Glauben das zwingende Verbot des Verzehrs von Fleisch nicht gesch?chteter Tiere herleitet. |
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