Koexistenz und Haftung im Gentechnikrecht in rechtsvergleichender Sicht |
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Authors: | Prof. Dr. Eckard Rehbinder |
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Affiliation: | 1. Universit?t Frankfurt, a.M., Frankfurt, a.M.
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Abstract: | Die Kultivierung gentechnisch ver?nderter Pflanzen in der Landwirtschaft hat in einigen Staaten wie den USA, Brasilien, Argentinien, Kanada und China bereits erhebliche Ausma?e angenommen. In Europa und zumal in Deutschland befindet sich die „grüne Gentechnik“ dagegen noch in den Kinderschuhen. Nach der Aufhebung des faktischen Moratoriums gegen den Anbau gentechnisch ver?nderter Kulturpflanzen durch die EU im Jahre 2005 ist mit einem langsamen Vordringen der Gentechnik in der Landwirtschaft auch in Europa zu rechnen. Gentechnisch ver?nderte Organismen (GVO) sind lebende Organismen, die sich in der Umwelt vermehren und ausbreiten k?nnen. Die Umwelt stellt ein im Wesentlichen offenes System dar, das nicht hermetisch aufgeteilt und abgeschlossen werden kann. Wo immer GVO in der Umwelt freigesetzt werden, kann daher eine Ausbreitung in der Umwelt nicht grunds?tzlich ausgeschlossen werden. Inwieweit dies eine grunds?tzlich akzeptable Ver?nderung der Umwelt darstellt, die mit den Auswirkungen anderer menschlicher Einwirkungen oder gar natürlichen Ver?nderungen vergleichbar ist, oder es sich um ein ernstes ?kologisches Risiko handelt, ist freilich umstritten. Sowohl der EG-Richtlinie 2001/18/EG über die Freisetzung und das Inverkehrbringen genetisch ver?nderter Produkte als auch dem deutschen Gentechnikgesetz liegt die Wertung zugrunde, dass dies nur im Einzelfall beurteilt werden kann. Soweit der Anbau von GVO-Kulturpflanzen zugelassen wird, geht es darum, etwaige ?kologische und ?konomische Risiken gering zu halten. Neben administrativer Regulierung spielt hier das Haftungsrecht eine zentrale Rolle. |
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